Das Triman Logo: Pflichten für Online Händler beim Versand nach Frankreich
Für Onlinehändler, die nach Frankreich exportieren, gibt es jetzt einige entscheidende Änderungen, die sowohl für Elektrogeräte gelten als auch für das Anbringen des Triman-Logos auf den Produkten.
Schon seit dem 01.01.2015 gibt es in Frankreich das Triman-Logo, welches recyclebare Produkte kennzeichnet. Es soll den Verbraucher darüber informieren, dass das Produkt entweder in der Wertstoff- oder in der Altpapiertonne entsorgt wird. Ist das Logo nicht auf dem Produkt bzw. seiner Verpackung abgebildet, kann dies in den Restmüll. Auf diese Weise soll dem französischen Endverbraucher das richtige Mülltrennen vereinfacht werden.
Kennzeichnungspflicht mit „Triman“-Logo auf Verkaufsverpackungen
Aktuell ist es nicht verpflichtend, das französische „Triman“-Logo und die französischen Sortierhinweise, die angeben, wie eine Verpackung zu entsorgen und zu recyclen ist, auf eine Verpackung, die in Frankreich in Verkehr gebracht wird, zu drucken. Dies wird sich jedoch zum 01.01.2022 ändern!
Ab dem 01.01.2022 gelten neue Bestimmungen für das in Verkehr bringen von Verpackungen in Frankreich. Das französische „Triman“-Logo sowie die neuen – noch zu erstellenden – Sortieranweisungen müssen zwingend auf den jeweiligen Verpackungen aufgedruckt werden.
Triman-Logo auf Elektrogeräten und Batterien
Ab dem 01. Januar 2022 muss das Triman-Logo nun auch auf Elektrogeräten bzw. deren Verpackungen sowie Batterien abgebildet sein. Darüber hinaus muss bei Elektrogeräten die bereits bekannte „durchgestrichene Mülltonne“ nach wie vor abgebildet sein.
Für die Anbringung des Triman-Logos gilt grundsätzlich: Es muss in Verbindung mit einer Recycling- oder Sortieranleitung aufgedruckt werden. Diese unterliegt keinen genauen Vorgaben, muss aber eindeutig verständlich und fehlerfrei sein. Das Triman-Logo selbst darf nicht farbig aufgedruckt sein. Es muss mindestens 0,6 Zentimeter breit sein, nicht kleiner als das daneben aufgedruckte Zeichen und es darf nicht von anderen visuellen Elementen überlagert werden.
Kennzeichnung “Grüner Punkt”
Eine weitere Änderung betrifft die Kennzeichnung Kennzeichnung „Grüner Punkt“ . So sollte ab dem 1. April 2021 das Symbol „Grüner Punkt“ allmählich von allen Verpackungen in Frankreich verschwinden. Eine Strafzahlung in Höhe von 100% der Lizenzgebühr wäre für Verpackungen angefallen, die weiterhin mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet werden. Aufgrund einer Klage mehrerer französischer Verbände vor dem französischen Verwaltungsgericht wurde dieser Gebührenaufschlag jedoch ausgesetzt, bis das Gericht im Hauptsacheverfahren entschieden hat.