EPR der Online­händ­ler auf Online Markt­plät­zen. Was Sie wis­sen müs­sen.

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Wenn Sie als Online­händ­ler auf Markt­plät­zen wie z.B. Ama­zon ver­kau­fen, sind Sie von der erwei­ter­ten Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung (EPR) betrof­fen. Ama­zon und co. sind ver­pflich­tet, zu bestä­ti­gen, dass Sie in Deutsch­land und in Frank­reich EPR-kon­form sind. Daher muss Ihre EPR-Registrierungsnummer(n) erfasst wer­den. Wer die vor­ge­nann­ten Anga­ben nicht leis­tet, des­sen Ange­bo­te wer­den auf dem elek­tro­ni­schen Markt­platz zu fol­gen­den Ter­mi­nen aus­ge­setzt: bei Ver­pa­ckun­gen alle Ange­bo­te ab dem 1. Juli 2022, bei Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­ten alle Ange­bo­te ab dem 1. Janu­ar 2023.

Was ist die erwei­ter­te Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung?

Die erwei­ter­te Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung (EPR) ist eine Umwelt­richt­li­nie, die Her­stel­ler, die ein Pro­dukt zum aller­ers­ten Mal auf den Markt brin­gen für den gesam­ten Lebens­zy­klus (Sam­meln und Rück­nah­me von Abfall­pro­duk­ten) ver­ant­wort­lich macht.

Was müs­sen Sie tun?

Wenn Sie bereits für deut­sche Ver­pa­ckun­gen regis­triert sind (aus­ge­stellt von ZSVR über LUCID), wer­den Sie von dem Online Markt­platz auf­ge­for­dert die Num­mer dort ein­zu­ge­ben.

Für elek­tri­sche und elek­tro­ni­sche Gerä­te die WEEE Num­mer (über die Stif­tung ear) und für Bat­te­rien die Regis­trie­rungs­num­mer.

Wen betrifft die EPR?

  1. Wenn Sie ein Her­stel­ler von Pro­duk­ten sind, die den EPR-Vor­schrif­ten unter­lie­gen, sind Sie ver­pflich­tet, ent­spre­chen­de EPR-Regis­trie­rungs­num­mern zu haben.
  2. Wenn Sie ein Her­stel­ler sind und kei­ne EPR-Registrierungsnummer(n) haben, müs­sen Sie sich regis­trie­ren las­sen, um sie zu erhal­ten. Dafür regis­trie­ren Sie sich beim ZSVR über das LUCID Regis­ter. Und schlie­ßen im zwei­ten Schritt online eine Sys­tem­be­tei­li­gungs­ver­ein­ba­rung mit unse­rem dua­len Sys­tem Noven­tiz Dual
  3. Wenn Sie kein Her­stel­ler, son­dern ein Ver­käu­fer von Pro­duk­ten sind, die den EPR-Vor­schrif­ten unter­lie­gen, müs­sen Sie die ent­spre­chen­den EPR-Regis­trie­rungs­num­mern von Ihrem Vor­lie­fe­ran­ten erhal­ten.
  4. Wenn Sie kein Her­stel­ler sind und die ent­spre­chen­den EPR-Regis­trie­rungs­num­mern nicht von Ihrem Vor­lie­fe­ran­ten erhal­ten kön­nen, müs­sen Sie sich regis­trie­ren las­sen, um sie vor dem Ver­kauf zu erhal­ten.

Bit­te beach­ten Sie, dass Sie nicht ver­kau­fen dür­fen, bevor Sie die EPR-Num­mern erhal­ten haben.

Was müs­sen Sie über das Ver­packG in Deutsch­land wis­sen?

Das Ver­packG hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen für Online­händ­ler aus dem In- und Aus­land, die Ama­zon, ebay und ande­re elek­tro­ni­sche Markt­plät­ze für den Ver­trieb in Deutsch­land nut­zen. Wenn der Online­händ­ler sei­ne Waren selbst ver­packt oder ver­pack­te Ware impor­tiert und an den pri­va­ten End­ver­brau­cher über elek­tro­ni­sche Markt­plät­ze in Deutsch­land ver­treibt, greift das Ver­packG. Dabei unter­lie­gen sowohl die eigent­li­chen Ver­pa­ckun­gen der Pro­duk­te selbst als auch die zusätz­lich ein­ge­setz­ten Ver­sand­ver­pa­ckun­gen wie Kar­to­na­gen oder Kunst­stoff­beu­tel ein­schließ­lich Füll­ma­te­ri­al den Bestim­mun­gen des Ver­packG.

Wel­che Infor­ma­tio­nen for­dert spe­zi­ell Ama­zon?

Wenn Sie Ihre Pro­duk­te in Frank­reich und/oder Deutsch­land ver­kau­fen, ist Ama­zon ab 2022 gesetz­lich ver­pflich­tet zu bestä­ti­gen, dass Sie für das ent­spre­chen­de Land die erwei­ter­te Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung (Exten­ded Pro­du­cer Respon­si­bi­li­ty, EPR) ein­hal­ten. In die­sem Zusam­men­hang erfragt und vali­diert Ama­zon Ihre EPR-Registrierungsnummer(n).

Dies gilt für Ama­zon-Ange­bo­te in Deutsch­land für Ver­pa­ckun­gen, Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te sowie Bat­te­rien. Bei Elek­tro­ge­rä­ten mit Bat­te­rien ver­langt Ama­zon aktu­ell nur die Regis­ter­num­mer für Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te.

Wer nach Frank­reich ver­kauft, hat wei­te­re Regis­trie­rungs­pflich­ten für die Rück­nah­me und Ent­sor­gung von Druck­pa­pier, Möbel, Tex­ti­li­en und Rei­fen zu beach­ten.

Erfül­len Sie mit­hil­fe von Noven­tiz Ihre Pflich­ten gem. dem Ver­packG. Unser dua­les Sys­tem Noven­tiz Dual ermög­licht Ihnen die rechts­si­che­re Betei­li­gung Ihrer Ver­pa­ckun­gen. Unkom­pli­ziert und online auf unse­rem Lizenz­rech­ner.

Zur Ama­zon-Ver­käu­fer­in­fo:

Infor­ma­tio­nen zur erwei­ter­ten Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung (EPR) – Ama­zon Sel­ler Cen­tral

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Wir sind Experten rund um die Verpackungslizenzierung, alle Rücknahmelösungen und Bewertung der Recyclingfähigkeit nach §21 VerpackG.